Vollstreckungsportal

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Herzlich willkommen im gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

 

Das Vollstreckungsportal gehört zu allen Bundesländern in Deutschland.

Deswegen heißt es auch das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.

 

Sie wollen wissen, wofür die Internetseite da ist?

Wir sagen es Ihnen hier.

 

Allgemeine Infos

 

Auf dieser Internetseite finden Sie das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.

 

Im Vollstreckungsportal gibt es das Schuldnerverzeichnis.

Ein Schuldner ist ein Mensch, der zum Beispiel Sachen kauft und nicht bezahlen kann. Ein Verzeichnis ist eine Liste.

Im Schuldnerverzeichnis sind Menschen aufgelistet, die Schulden haben.

 

Es werden aber nicht alle Menschen mit Schulden aufgelistet.

Es werden nur die Menschen aufgelistet, die ihre Schulden jetzt bezahlen sollen, aber gerade kein Geld haben.

Oft stehen auch Menschen in der Liste, die ihre Schulden sehr lange nicht bezahlt haben.

 

In das Schuldnerverzeichnis kann jeder Mensch reinschauen.

Die Infos zu anderen Personen kosten Geld.

Die Infos zu Ihnen selbst sind kostenlos.

 

Wie benutzen Sie das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder?

 

Das ist die Internetadresse zum Vollstreckungsportal:

www.vollstreckungsportal.de

 

An der linken Seite ist das Menü.

Mit dem Menü bedienen Sie die Internetseite.

So finden Sie die Infos, die Sie suchen.

 

Um im Schuldnerverzeichnis zu suchen, müssen Sie sich zuerst registrieren.

Nach der Registrierung müssen Sie sich im Vollstreckungsportal anmelden.

 

  1. Wie registrieren Sie sich?

 

Klicken Sie mit der Maus im Menü auf den Punkt „Registrierung Auskunft“.

Füllen Sie nun alle Felder aus. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie unten auf „Speichern“.

Sie erhalten nun eine E-Mail mit einem Link. Löschen Sie die E-Mail nicht.

Sie erhalten auch einen Brief per Post.

Darin ist eine PIN. Eine PIN besteht aus vielen Zahlen.

Mit der PIN und dem Link aus der E-Mail können Sie Ihre Registrierung freischalten.

Das heißt Sie können Ihre Registrierung erfolgreich beenden.

 

Geben Sie bei „Benutzerkennung“ Ihre E-Mail-Adresse ein.

Das muss die gleiche E-Mail-Adresse von der Registrierung sein.

Aber Achtung! Sie muss auch genauso geschrieben werden.

 

Geben Sie bei „PIN“ die PIN aus dem Brief ein.

 

Geben Sie bei „Kennwort“ Ihr eigenes Kennwort ein.

Das Kennwort müssen Sie sich ausdenken. Sie können es frei wählen.

Aber Achtung! Merken Sie sich das Kennwort gut oder schreiben Sie es sich auf.

Sie brauchen das Kennwort bei jeder Anmeldung.

 

Geben Sie bei „Kennwort wiederholen“ das gleiche Kennwort noch mal ein.

 

Klicken Sie mit der Maus in das kleine weiße Kästchen.

Damit sagen Sie, dass es für Sie okay ist, wie das Vollstreckungsportal funktioniert.

 

Klicken Sie zum Schluss mit der Maus auf „Anmelden“.

Ihre Registrierung ist abgeschlossen.

Sie können das Vollstreckungsportal jetzt benutzen.

 

Sie können zum Registrieren links im Menü auch auf „Registrierung mit neuem Personalausweis“ klicken.

Hier können Sie sich registrieren, wenn Sie einen Personalausweis (auch Perso genannt) haben, der eine besondere Funktion für das Internet hat. Die Funktion heißt „Online-Auskunft“.

 

  1. Wie melden Sie sich an?

 

Achtung: Sie müssen registriert sein, damit Sie sich anmelden können!

Klicken Sie links im Menü auf „Anmeldung Öffentlichkeit“.

Es öffnet sich eine neue Seite.

Klicken Sie jetzt links im Menü auf „Anmelden“.

 

Geben Sie bei „Benutzerkennung“ Ihre E-Mail-Adresse ein.

Geben Sie bei „Kennwort“ Ihr eigenes Kennwort ein.

 

Klicken Sie mit der Maus in das kleine weiße Kästchen.

Damit sagen Sie, dass es für Sie okay ist, wie das Vollstreckungsportal funktioniert.

 

Klicken Sie zum Schluss mit der Maus auf „Anmelden“.

Sie sind nun im Vollstreckungsportal angemeldet.

Sie können das Vollstreckungsportal jetzt benutzen.

 

Wenn Sie sich mit dem neuen Personalausweis (Perso) registriert haben, dann klicken Sie stattdessen links im Menü auf „Anmelden mit neuem Personalausweis“.

 

  1. Wie suchen Sie im Schuldnerverzeichnis?

 

Melden Sie sich im Vollstreckungsportal an.

Klicken Sie links im Menü mit der Maus auf „Schuldnerverzeichnis“.

 

Wählen Sie bei „Einsichtsgrund“ das Passende aus.

Klicken Sie auf das Feld mit dem Wort „Einsichtsgrund“.

Damit öffnet sich die Auswahl.

 

Das bedeuten die Auswahlmöglichkeiten:

 

  1. „für Zwecke der Zwangsvollstreckung“

→ Sie möchten eine andere Person suchen und Infos zu dieser Person bekommen.

 

  1. „um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden“

→ Sie möchten Infos über sich selbst und diese bei einem Amt oder einer Behörde vorzeigen.

 

  1. „zur Auskünfte über ihn selbst betreffende Eintragungen“

→ Sie möchten Infos über sich selbst und diese nicht bei einem Amt oder einer Behörde vorzeigen.

 

So benutzen Sie die einzelnen Möglichkeiten der Suche:

 

  1. Sie haben „für Zwecke der Zwangsvollstreckung“ ausgewählt?

 

Geben Sie im Feld „Weitere Erläuterungen“ kurz ein, warum Sie die Infos haben möchten. Finden Sie das Feld nicht? Das Feld kann auch „Ihr Aktenzeichen“ heißen.

Wählen Sie bei „Typ“ aus, ob es sich um eine Person (Mensch) oder eine Firma (Unternehmen, zum Beispiel eine GmbH) handelt.

 

Haben Sie „natürliche Person“ ausgewählt?

Dann füllen Sie die Felder mit den Infos der Person aus, über die Sie die Infos erhalten möchten.

 

Haben Sie „Firma“ ausgewählt?

Dann füllen Sie die Felder mit den Infos der Firma aus, über die Sie die Infos erhalten möchten. Die Firma ist dabei der Name des Unternehmens.

 

Klicken Sie nun mit der Maus ganz unten auf „Suchen“.

Sie müssen für die Infos bezahlen. Danach bekommen Sie die Infos.

 

  1. Sie haben „um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden“ ausgewählt?

 

Geben Sie im Feld „Weitere Erläuterungen“ kurz ein, warum Sie die Infos haben möchten (zum Beispiel: zur Vorlage an IHK Musterstadt). Finden Sie das Feld nicht? Das Feld kann auch „Ihr Aktenzeichen“ heißen.

 

Wählen Sie bei „Typ“ aus, ob es sich um eine Person (Mensch) oder eine Firma (Unternehmen, zum Beispiel eine GmbH) handelt.

 

Haben Sie „natürliche Person“ ausgewählt?

Dann füllen Sie die Felder mit den Infos der Person aus, über die Sie die Infos erhalten möchten.

 

Haben Sie „Firma“ ausgewählt?

Dann füllen Sie die Felder mit den Infos der Firma aus, über die Sie die Infos erhalten möchten. Die Firma ist dabei der Name des Unternehmens.

 

Klicken Sie nun mit der Maus ganz unten auf „Suchen“.

Sie müssen für die Infos bezahlen. Danach bekommen Sie die Infos.

 

  1. Sie haben „zur Auskünfte über ihn selbst betreffende Eintragungen“ ausgewählt?

 

Im Feld „Weitere Erläuterungen“ beziehungsweise „Ihr Aktenzeichen“ können Sie nichts eintragen.

Sie erkennen das ganz einfach: das Feld ist grau und es steht bereits ein Text darin. Beachten Sie das Feld nicht weiter.

 

Wählen Sie bei „Typ“ aus, ob Sie Infos über sich selbst („natürliche Person“) oder über Ihre Firma („Firma“) erhalten möchten.

 

Sie wollen Infos über sich selbst erhalten und haben „natürliche Person“ ausgewählt?

In die Felder „Name“ und „Vorname“ können Sie nichts eintragen.

Ihr Name ist bereits eingetragen. Das kann nicht geändert werden.

 

Die Felder „Postleitzahl“ und „Wohnort“ sind bereits mit Ihrer aktuellen Anschrift ausgefüllt. Das können Sie aber ändern. Sie können auch Ihre alte Anschrift eintragen, wenn Sie in den letzten 3 Jahren umgezogen sind.

 

Geben Sie im letzten Feld „Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)“ das Datum Ihres Geburtstages ein, zum Beispiel 01.02.1975.

 

Sie wollen Infos über Ihre Firma erhalten und haben „Firma“ ausgewählt?

Klicken Sie in das weiße Kästchen an der linken Seite unter dem Wort „Typ“.

Sie sagen damit, dass Sie die Infos bekommen dürfen, weil es z.B. Ihre Firma ist. Wenn Sie die Infos nicht bekommen dürfen, dürfen Sie nicht in das weiße Kästchen klicken. Sind Sie sich unsicher? Fragen Sie bei der Firma nach.

 

Haben Sie in das weiße Kästchen geklickt? Wenn ja, dann geben Sie im Feld „Name/Firma“ den Namen der Firma ein. Geben Sie im „Sitz/Ort“ den Sitz der Firma ein. Der Sitz der Firma ist meistens der Ort, wo die Firma ist.

 

Klicken Sie dann mit der Maus ganz unten auf „Suchen“.

Die Infos sind für Sie kostenlos.

 

  1. Wie sehen Sie die Infos im Schuldnerverzeichnis?

 

Wenn es eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis gibt, wird Ihnen diese Eintragung angezeigt. Sie können die Eintragung anklicken, um mehr Infos zu bekommen.

 

Wenn es keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis gibt, wird Ihnen das Suchergebnis oben in blauer Schrift angezeigt.

Sie können die Infos ausdrucken.

Klicken Sie unten auf „PDF-Dokument“.

Es öffnet sich ein kleines Fenster.

Klicken Sie auf „Öffnen mit…“ und dann unten auf „OK“.

Es öffnet sich eine Zusammenfassung der Infos.

Klicken Sie mit der Maus auf „Drucken“, um die Seite auszudrucken.

 

Wie melden Sie sich ab?

 

Klicken Sie mit der Maus links im Menü auf „Abmelden“.

Sie wurden abgemeldet.



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