Mit dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) vom 29. Juli 2009, das zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2258).
In dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf angeboten. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Das gemeinsame Vollstreckungsportal wird durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben.
Wir möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, wie wir den Schutz Ihrer Daten gewährleisten, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben wird und wie sie verwendet werden.
Da die Seite technisch und redaktionell durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben wird, finden insoweit die nordrheinwestfälischen Vorschriften Anwendung und liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Vollstreckungsportal werden jedoch auch Daten publiziert, die in die Datenhoheit der jeweils zuständigen Vollstreckungsstellen der Länder fallen. Sie bestimmen allein, welche Daten in das Vollstreckungsportal eingetragen werden und damit über das Vollstreckungsportal abrufbar sind. Für diese Daten bleibt die Hoheit der publizierten Daten daher bei den jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch Rechtsgrundlagen anderer Landesjustizverwaltungen und ggf. des Bundes berührt werden.
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Tel +49 211 8792-0
Den Datenschutzbeauftragten des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per E-Mail unter Datenschutz@jm.nrw.de oder über die Adresse:
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Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Telefon +49 211 8792- 0
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Sie haben im Hinblick auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten folgende Rechte:
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
Diese Rechte können Sie beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen geltend machen, wenn und soweit die Daten der Datenhoheit des Landes unterfallen. Wenn Sie die Rechte wegen Daten geltend machen, die unter die Datenhoheit der jeweiligen Landesjustizverwaltungen fallen, müssen Sie Ihre Rechte bei den jeweiligen Vollstreckungsgerichten geltend machen.
Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen die vor dem Widerruf erfolgt sind, werden von einem Widerruf nicht betroffen.
Wenden Sie sich bitte dazu per Mail über das Postfach poststelle@jm.nrw.de und geben im Betreff bitte „Vollstreckungsportal“ an.
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen Beschwerde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns einzulegen (Art. 77 DSGVO).
Zuständige Stelle ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: +49 211 38424-0
Telefax: +49 211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
www.ldi.nrw.de
Das Internetangebot des gemeinsamen Vollstreckungsportals wird bei dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) gehostet (sog. „Auftragsverarbeiter“ nach DSGVO).
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Mauerstraße 51
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Telefon: +49 211 9449-01
Telefax: +49 211 9449-8000
https://www.it.nrw.de
Bei der Nutzung unseres Informationsangebotes werden personenbezogene Daten erhoben. Dies ist schon aus technischen Gründen erforderlich, um Ihnen alle Funktionalitäten unserer Webseite und die Sicherheit unseres Angebotes zu gewährleisten. Sofern nicht anders angegeben, werden nachfolgend erläuterte Daten gespeichert:
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Neben den Log-Dateien speichern wir Daten bei der Erstellung eines Nutzerkontos, dem Einloggen in das Nutzerkonto und Daten, die für die Zahlungsabwicklung erforderlich sind. Wir speichern dabei folgende Daten:
Welche Daten genau erhoben werden, können Sie auch anhand der jeweiligen Eingabemasken nachvollziehen.
Für Ihre Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Landesjustizverwaltungen bieten wir Ihnen die Nutzung von E-Mailadressen an. Sofern Sie diese Kontakte nutzen, erfolgt die Eingabe personenbezogener Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
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Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten verwenden wir nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck und nur innerhalb der jeweiligen Landesregierung bzw. der mit dem jeweiligen Service beauftragten Behörden, Dienststellen und Institutionen.
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir in der Justiz Nordrhein-Westfalen per E-Mail oder Kontaktformular oder postalisch erhalten, löschen wir, sobald die Speicherung nicht mehr für den von Ihnen verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten (zur Anwendung kommen die entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder) erforderlich ist.
Sofern Ihr Anliegen nicht unmittelbar beantwortet werden kann, wird Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergegeben. Diese kann auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen. In diesem Fall wird Sie diese Stelle eigenständig über die von dort erhobenen Daten informieren.
Personen unter 16 Jahren sollten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln, es sei denn, die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten (Träger der elterlichen Verantwortung) wurde erteilt (Art. 8 Abs. 1 DSGVO). Die Zustimmung muss dann ausdrücklich in der Nachricht vermerkt sein (Art. 8 Abs. 2 DSGVO). Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht.
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Im Zuge der Weiterentwicklung des gemeinsamen Vollstreckungsportals und der Einführung neuer Technologien, um unseren Service für Sie zu verbessern, können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden.
Allgemeines zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Website der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
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