Vollstreckungsportal

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Gebärdensprache


In diesem Bereich stellen wir Menschen, die nicht oder nur schwer hören können, die wesentlichen Informationen des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder leicht zugänglich zur Verfügung. Hierzu bieten wir ein Video in Deutscher Gebärdensprache an, in dem die Inhalte und der Aufbau des gemeinsamen Vollstreckungsprotals der Länder beschrieben werden.


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Im Folgenden finden Sie den Text, der im Gebärdenvideo übersetzt wurde:

Herzlich willkommen auf der Internetseite des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder. In diesem Video erklären wir Ihnen den Inhalt und die Navigation unseres Internetauftritts.

Das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder stellt die bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse der 16 Bundesländer dar. Ihnen wird so ermöglicht, bundesweite Auskünfte aus den Schuldnerverzeichnissen der Länder selbständig online abzurufen. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Inhaltlich verantwortlich für diesen Internetauftritt ist das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir erklären Ihnen jetzt, wie Sie zu den Inhalten navigieren können.

Im Bildschirmbereich auf der linken Seite befindet sich ein Menü zur Bedienung des Vollstreckungsportals. Von der Startseite aus erreichen Sie:

Darüber hinaus befindet sich mittig am unteren Ende der Seite eine Fußleiste mit weiteren Schaltflächen. Hier haben Sie Zugriff auf:

Durch Klicken auf das Justitia-Logo in der linken oberen Ecke kommen Sie immer wieder auf die Startseite zurück.

In der Rubrik Info/Hilfe finden Sie Informationen zum Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis, Häufig gestellte Fragen (FAQ) und eine Benutzerhilfe zum Download als PDF-Datei mit ausführlichen Informationen und Erklärungen zur Nutzung unseres Angebots.

In der Rubrik Anmeldung Öffentlichkeit finden Sie den Bereich für bereits registrierte Nutzerinnen und Nutzer des Vollstreckungsportals. Hier können Sie sich anmelden, um selbständig Auskünfte aus den bundesweiten Schuldnerverzeichnissen abzurufen. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, Ihr Kennwort zu ändern oder ein neues Kennwort anzufordern, wenn Sie Ihres vergessen haben. Sofern Sie Auskünfte gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten möchten, finden Sie hier weitere Informationen sowie einen separaten Bereich zum Anmelden.

Um das Angebot des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder nutzen zu können, ist eine Registrierung zwingend notwendig.

In der Rubrik Registrierung Auskunft finden Sie eine Eingabemaske zur Registrierung beim Vollstreckungsportal. Nach der Registrierung wird Ihnen eine E-Mail und postalisch ein PIN-Schreiben zwecks Freischaltung der Registrierung zugesandt.

In der Rubrik Registrierung mit neuem Personalausweis können Sie eine Registrierung beim Vollstreckungsportal mit Ihrem elektronischen Personalausweis vornehmen. Eine Freischaltung der Registrierung ist hier nicht notwendig. Sie erhalten daher keine E-Mail und kein PIN-Schreiben.

Über die Fußleiste erreichen Sie unter anderem die Rubrik Kontakt mit den Kontaktinformationen der Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder für den fachlichen Support. Außerdem steht Ihnen hier ein Formular zur Kontaktaufnahme mit der Servicestelle des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder für den technischen Support und Anmerkungen zur Barrierefreiheit zur Verfügung.

Wir hoffen, Ihnen den Inhalt und die Funktionen unserer Internetseite verständlich erklärt zu haben. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf www.vollstreckungsportal.de.



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