Vollstreckungsportal

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Erklärung zur Barrierefreiheit


Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder, betreut durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen, ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.vollstreckungsportal.de.
Sie wurde am 28.01.2021 erstellt und zuletzt am 14.10.2021 aktualisiert.

Es wird insoweit davon ausgegangen, dass die landesrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung für die durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen betreuten Portale Anwendung finden.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zu barrierefreien Informationstechnik

Der Webauftritt auf www.vollstreckungsportal.de wurde bislang noch nicht durch eine Kompetenzstelle auf die Barrierefreiheit getestet. Gegenwärtig wird der Webauftritt generell überarbeitet, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Daher ist der Relaunch des Webauftritts noch nicht endgültig abgeschlossen. Erst nach Umsetzung weiterer inhaltlicher und technischer Ergänzungen wird dies abschließend erfolgen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2022 geplant.

Die sich in der Folge hieraus ergebenden Unvereinbarkeiten mit der Barrierefreiheit sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten kontinuierlich daran, den barrierefreien Zugang zum gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder zu verbessern.
Dies bedarf einer stetigen Abwägung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften über die zur Verfügung zu stellenden Inhalte und den Belangen der Barrierefreiheit. Sofern die durch gesetzliche Vorschriften geforderten Inhalte und die Belange der Barrierefreiheit nicht gleichzeitig berücksichtigt werden können, müssen die gesetzlich geforderten Inhalte in den Vordergrund treten. In diesen Fällen sind wir jedoch bemüht, auch insoweit die Aspekte der Barrierefreiheit schnellstmöglich umzusetzen.

Hierzu muss teilweise in die Programmierung der Seiten eingegriffen werden. Ferner sind Schnittstellen zu anderen Ländern anzupassen. Dabei treffen auch unterschiedliche Auslegungen von Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik aufeinander. Dies bedarf einer Abstimmung.

Gegenwärtig ist nicht auf allen Seiten und bei allen Formularen jedes Feld über Tastaturfunktionen zu erreichen. Auch die Vorlesereihenfolge wird gegenwärtig für Screenreader mitunter nicht korrekt wiedergegeben.

Für die verschiedenen im Vollstreckungsportal abrufbaren Dokumente wird das Dateiformat .pdf verwendet. Diese Dokumente werden nicht allein durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen erstellt. Insbesondere Vermögensverzeichnisse werden von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie den Vollstreckungsbehörden aus dem ganzen Bundesgebiet erstellt und im Vollstreckungsportal hinterlegt. Daher kann nicht in allen Fällen eine Barrierefreiheit garantiert werden. Wir stehen jedoch im stetigen Austausch mit allen zuständigen Stellen, um gegenwärtige Barrieren zukünftig zu beseitigen.

Eine für mobile Geräte, wie z.B. Tablets oder Smartphones, optimierte Ansicht und Benutzerführung liegt derzeit noch nicht vor.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch das Ministerium der Justiz
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
Tel.:   +49 (0)211 / 87 92 - 0
Fax:   +49 (0)211 / 87 92 - 456
E-Mail: poststelle(at)jm.nrw.de

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de oder die Überwachungsstelle Ihres Heimatlandes senden.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen oder die Ihres jeweiligen Bundeslandes einschalten.

Die Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW für Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert.

Entsprechende Stellen existieren auch für den Bund und die übrigen Länder.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 (0)211 / 855-3451.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

 

 



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