HINWEIS:
Eine Hilfe zum Ausfüllen der einzelnen Masken erhalten Sie jeweils über die F1-Taste. Außerdem wird zu allen Feldern, auf die der Mauszeiger bewegt wird, automatisch eine Kurzhilfe (Tooltip) angezeigt.
Maske 1
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Einsichtnahme in das Zentrale Schuldner-verzeichnis zunächst registrieren müssen.
Im Bildschirmbereich oben links befindet sich eine Menüleiste, über die Sie nachfolgend aufgeführte Seiten aufrufen können:
Startseite
Hier finden Sie allgemeine und rechtliche Hinweise zur Nutzung des Vollstreckungsportals.
Info/Hilfe
In diesem Bereich finden Sie nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, aktuelle Statushinweise, Antworten auf häufig gestellte Fragen und die Online-Hilfe.
Länderinformationen
An der hier abgebildeten „Ampel“ können Sie den aktuellen Datenübertragungsstatus der einzelnen Bundesländer feststellen. Bei grüner „Ampel“ ist die Datenübertragung aus dem jeweiligen Land aktiv. Bei einem roten Ampelstatus ist die Datenübermittlung des Landes zurzeit gestört und der Datenbestand somit nicht aktuell.
Impressum
Informationen zum Betreiber der Internetseite im Sinne des Telemediengesetzes.
Kontakt
Kontaktdaten zu den jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgerichten der einzelnen Bundesländer.
Anmeldung Behördenangehörige
Diesen Zugang wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Nutzung des Vollstreckungsportals durch die einzelnen Länder freigeschalteten Behörden. Sie erreichen darüber die beiden Zugangswege „Zugang allgemein“ oder „Zugang bayerische Justizangehörige“. In der Regel ist hier „Zugang allgemein“ auszuwählen. Über „Zugang bayerische Justizangehörige“ melden sich lediglich die Mitarbeiter der bayerischen Justiz an.
Anmeldung Öffentlichkeit
a)• Diesen Zugang wählen alle übrigen Einsichtnehmer, die sich selbst zur Nutzung des Vollstreckungsportals registriert und den Zugang auch aktiviert haben.
b)• Hierüber ist die Selbstauskunft für eingetragene Schuldner ohne Registrierungsverfahren erreichbar. Für die Anmeldung ist eine PIN erforderlich, die bei dem zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht beantragt werden kann. Siehe hierzu auch 3.4.3. (Antragstellung PIN)
Registrierung Auskunft
Zur Nutzung des Vollstreckungsportals ist zwingend eine Registrierung erforderlich. Das Registrierungsformular ist hierüber auszuwählen.